Die Ausbildung
Die Anforderungen an die Begleiter: Mindestalter: 30 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren (ununterbrochen) Eintragung im Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte Die Anzahl der Begleiter ist unbegrenzt. Es muss jedoch jede Begleitperson in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Teilnahme von den Begleitern an einer Einweisung ist zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber trotzdem empfohlen. Die Einweisung wird von den Fahrlehrern in den Fahrschulen durchgeführt. Diese sollte etwa 90 Minuten dauern. In dieser Zeit werden die Aufgaben des Begleiters vermittelt. Die Begleitperson darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze während des "Begleiteten Fahrens" erreichen und darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Eventuelle Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen. Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach õ 24 StVG. Der Begleiter ist während der Fahrt ausschließß Ansprechpartner - er darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Verantwortßer Führer des Wagens ist alleine der Führerscheinneuling.