Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Klasse BE:
nur mit Klasse B (auch mit 17 in Begleitung)
ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast
höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.