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FÜHRER-
SCHEIN
AB

DIE AUSBILDUNG

Ab dem Alter von 16,5 Jahren darf das "Begleitete Fahren" ausgebildet werden. Der Theorieunterricht besteht aus
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht. Der Fahranfänger muss bis zu seinem 18. Geburtstag in Begleitung fahren.

DIE PRÜFUNG

Bei der Prüfung gibt es keine besonderen Vorschriften. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

DIE PRÜF-
BESCHEINIGUNG

Der Jugendliche erhält bei bestandener Prüfung keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung,
in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Auf dieser Bescheinigung ist auch kein Foto von dem Fahrerlaubnis-
inhaber enthalten. Deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.
Der Kartenführerschein, welcher am 18. Geburtstag ausgestellt wird, muss vorher beantragt werden. Wenn dieser bis dahin nicht beantragt wurde, darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der Prüf-
bescheinigung gefahren werden, allerdings auch
nur in Deutschland und Österreich.

Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung
der Fahrerlaubnis (der Prüfbescheinigung) und dauert
wie beim "normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Bei der Prüfung gibt es keine besonderen Vorschriften.

DIE
PROBEZEIT

DIE
BEGLEITUNG

Die Anforderungen an die Begleiter: Mindestalter:
30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mind.
fünf Jahren (ununterbrochen) und Eintragung im Verkehrszentralregister: maximal ein Punkt. Die Anzahl
der Begleiter ist unbegrenzt. Es muss jedoch jede Begleitperson in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Begleit
person darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze während des "Begleiteten Fahrens" erreichen
und darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Eventuelle Folgen hat in erster Linie der Fahr-
erlaubnisinhaber zu tragen. Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen. Der Begleiter begeht eine Ordnungs-widrigkeit nach õ 24 StVG. Der Begleiter ist während der Fahrt ausschließlich Ansprechpartner - er darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Verantwortlicher
Führer des Wagens ist alleine der Führerscheinneuling.
 

GÜLTIKEIT

Der Führerschein mit 17 ist nicht europaweit gültig, sondern nur in Deutschland und Österreich.

Wenn der Fahrerlaubnisinhaber ohne Begleitung fährt, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Nach der Entziehung darf nach frühestens sechs Monaten eine neue Prüfbescheinigung erteilt werden, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzung für eine Neu-
erteilung an einem Aufbau-
seminar nach õ 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.
Die Klassen A, M und L sind eingeschlossen und dürfen dann ohne Begleitung geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter dann bereits erreicht hat.

KON-
SEQUENZEN

FÜHRERSCHEIN MIT

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